Verbotsschilder: Kein Trinkwasser (BGV A8 P 05)

Verbotsschilder und Verbotszzeichen "Kein Trinkwasser" zur Sicherheitsbeschilderung nach BGV A8 (VBG 125)



Beschreibung:
Verbotsschilder bzw. Verbotsschilder dienen der Verwirklichung einer verständlichen und aussagekräftigen Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.

Hier erfahren Sie mehr über dieses und weitere Verbotsschilder.
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